![]() ![]() Bitte beachten Sie die AGB's von FREIZEIT AKTIVIch weise darauf hin, daß diese Reise- und Allgemeine Geschäftsbedingungen nur gültig sind, wenn ich (FREIZEIT - AKTIV, Werner Amann) Veranstalter bin. Das Rechtsverhältnis zwischen dem Reisenden und mir regelt sich nach den §§ 651 a-l BGB. Die Reisebedingungen füllen diese gesetzlichen Bestimmungen aus und ergänzen sie. AnmeldungMit Ihrer Anmeldung bieten Sie mir den Abschluß eines Reisevertrages an. Die Anmeldung erfolgt schriftlich auf den Anmeldeformularen. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern dies in einer gesonderten Erklärung vom Anmelder zugesichert wird. Der Vertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch mich zustande. ÄnderungÄnderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die von mir nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind möglich, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. RücktrittRücktrittserklärungen können schriftlich und mündlich bei mir eingereicht werden. Eine schriftliche Kündigung ist aber aus Beweisgründen zu empfehlen. Rücktrittskosten werden wie folgt berechnet:
Rücktritt durch den VeranstalterIch kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Vertrag zurücktreten bzw. nach Antritt der Reise den Vertrag kündigen:
Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher UmständeWird die Reise in Folge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbare höhere Gewalt erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl ich als auch der Reisende den Vertrag kündigen. In solchen Fällen berechne ich für bereits erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch notwendige Leistungen eine angemessene Entschädigung. MitwirkungspflichtDer Reisende ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles Ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder den eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Reklamationen sind bis 1 Monat nach vertraglicher Beendigung der Reise beim Veranstalter einzubringen. Wir bzw. die örtliche Reiseleitung müssen für Abhilfe sorgen, falls die Möglichkeit besteht. HaftungIch hafte als Reiseveranstalter für: GewährleistungSollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsmäßig erbracht werden, so können Sie innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. VersicherungIch empfehle allen TeilnehmerInnen, sich für die jeweilige Tour umfassend in Eigenverantwortung zu versichern. Unwirksamkeit einzelner BestimmungenDie Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen meiner Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. AllgemeinesPass-, Zoll-, Visa-, Devisen-, Gesundheitsbestimmungen u.ä. muss der/die Reisende eigenverantwortlich einhalten. Alle Nachteile, die Sie aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften haben, gehen zu Ihren Lasten, auch wenn diese Vorschriften erst nach der Buchung entstehen. Erfüllungsort und Gerichtsstand für das Mahnverfahren und für Klage gegen den Reiseveranstalter ist Saarbrücken. Für alle Vertragsangegenheiten gilt deutsches Recht. Alle Angaben im vorliegenden Prospekt entsprechen dem Stand vom November 2005. Druckversion |